mein mann bezieht erwerbsunfähigkeitsrente, hat leichte hausmeistertätigkeiten. aber möchte nicht arbeiten gehen. leichte arbeiten könnte er laut verschiedener ärzte aber durchaus ausführen. muß ich ihm dann, wenn ich berufstätig bin unterhalt bezahlen? weil ich diejenige war, die sich von ihm getrennt hat…..