Hallo =)
Meine Oma bekommt eine Rente ih Höhe von 550€, weil ihr die Witwenrente entzogen wurde. Ihre Wohnung kostet 411€ und ist 60m² groß. Müsste sie umziehen ,wenn sie eine Grundsicherung beantragen würde oder hat sie ein Wohnrecht, weil sie schon über 65 ist und schon einen Herzinfarkt hatte?
vielen dank für eure Hilfe =)
Das Alter spielt dabei heute leider keine Rolle mehr, da der Mensch für unsere Politiker nichts mehr zählt oder besser gesagt noch nie etwas gezählt hat.
Eine 60 qm große Wohnung ist für eine Person für unsere Politiker nicht mehr angemessen, da zu groß.
Einer Einzelperson stehen auch keine 411 Euro Miete zu; hier gibt es nur eine Ausnahme bei Behinderung.
Viel wichtiger ist jedoch die Frage warum die Witwenrente entzogen worden ist, denn das ist meiner Meinung nach gar nicht möglich!
Is leider Traurig in Zeiten wo Politiker die Renten runterfahren auf Hartz IV Niveau aber deine Oma wird nicht umziehen müssen neben der Miete die für eine Person fest geregelt ist gibt es noch die Altersregel und da dürfte deine Oma mit 411 € noch im Limit liegen.
Andreas
Ein Umzug ist nicht unbedingt erforderlich, das kommt auf die Umständ eim Einzelfall an. Die Miete bzw. die Wohnungsgröße ist für eine Person aber unangemessen.
Die Grundsicherung ist übrigens nicht Hartz IV, es gelten teilweise andere Regelungen. Es ist auch möglich nur einen Teil der Mietkosten zu erhalten.
In jedem Fall ist aber die Sozialhilfe (Grundsicherung) nachrangig, d. h. zunächst wäre die Variante Wohngeld zu prüfen und ggf. müssen Kinder im Rahmen des Verwandtenunterhalts für die Oma aufkommen.