Die Vorlesungen über ‚Österreichische Privatrechtsgeschichte‘ sind ein fester Bestandteil des rechtshistorischen Vorlesungsprogramms an den Universitäten. Als Lehrangebote im ersten Studienabschnitt sollen sie den angehenden Juristen/-innen nicht nur historische Kenntnisse vermitteln, sondern sie auch zum geltenden Recht hinführen. Beide Ziele peilt dieses Lehrbuch an. Der Darstellung und Analyse des privatrechtsgeschichtlichen Quellenmaterials werden die Grundzüge der geltenden Privatrechtsordnung vorangestellt, um den Studienanfängern/-innen ein Bild von der Veränderlichkeit des Rechts und seiner Institutionen, aber auch von der Beständigkeit wertorientierter juristischer Methodik zu vermitteln.
— Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.