Die rechtliche Stellung von Praktikanten und Volontären wird bereits seit langem diskutiert. Dennoch sind die Arbeitgeber und vor allem auch die Betroffenen selbst oft schlecht informiert über Rechte und Pflichten in einem Praktikanten- bzw. Volontärverhältnis. Sogar ausgebildete Juristen können häufig nicht auf Anhieb benennen, ob und wo solche Beschäftigungsverhältnisse gesetzlich geregelt sind. In der Tat gab es lange Zeit nur rudimentäre Regelungen. Diesen Zustand beseitigte der Gesetzgeber mit Erlass des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 1969, in dem er zwar primär für Auszubildende Regelungen getroffen hat, auf die er für Praktikanten und Volontäre aber teilweise verweist. Trotz der gesetzlichen Regelung ist der Rechtsstatus von Praktikanten weitgehend ungeklärt. Die Schwierigkeit bei der rechtlichen Beurteilung derartiger Rechtsverhältnisse rührt auch daher, dass die Vertragsparteien die Begriffe „Praktikant“ bzw. „Volontär“ oft als Bezeichnung für verschiedenartige Beschäftigungsverhältnisse gebrauchen. Anlass für diese Arbeit ist, dass die Beschäftigung von Praktikanten und Volontären in der Praxis eine nicht unerhebliche Bedeutung gewonnen hat, die sich allerdings in der Literatur noch nicht hinreichend widerspiegelt. In der vorliegenden Arbeit werden Praktikantenverhältnisse von anderen Beschäftigungsformen abgegrenzt sowie die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten gegenüber Normalarbeitsverhältnissen herausgearbeitet. Schwerpunkte der Arbeit sind die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften und Rechtsgrundsätze auf Praktikantenverhältnisse, die Rechtsnatur des Praktikantenverhältnisses sowie die besondere Stellung von studentischen Pflichtpraktika.