Sind ausländische Betriebsstättenverluste im Inland steuerlich berücksichtigungsfähig? Was ist bei der Besteuerung ausländischer Dividenden und Zinsen zu beachten? Wie berechnet sich der im Inland steuerfreie Anteil des Arbeitslohns bei einer Tätigkeit im Ausland? Bereits in der 33. Auflage Ihr bewährter Wegweiser durch das weite Feld der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte. Band I bereitet für die beiden Fallgruppen Steuerinländer mit Auslandsbeziehungen und Steuerausländer mit Inlandsbeziehungen den gesamten außensteuerlichen Rechtsstoff (Internationale Einkunftsabgrenzung, AStG, Internationale Amts- und Rechtshilfe, EStG, KStG, GewStG, ErbStG, UmwStG, InvStG) für den VZ 2008 praxisgerecht auf. Die aktuellen Anwendungsschreiben zu den wichtigen Änderungen aufgrund der Unternehmensteuerreform (Zinsschranke, Mantelkauf, Thesaurierungsrücklage) sind ebenso berücksichtigt wie die neue Funktionsverlagerungsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes des $1 AStG und die im Jahressteuergesetz 2009 beabsichtigten grundlegenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der beschränkten Einkommensteuerpflicht.Band II dokumentiert u. a. die Rechtsprechung des EuGH sowie die Steuerharmonisierung in der EU (Mutter-Tochter-Richtlinie, Schiedsübereinkommen, Fusionsrichtlinie, Zinsrichtlinie) auf dem Gebiet der direkten Steuern, die geltenden Verwaltungsanweisungen und einschlägigen Rechtsprechungsgrundsätze zum DBA-Recht (z. B. Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze, Merkblätter zur Entlastung von deutschen Abzugsteuern) sowie Länderübersichten zu den Abgabenbelastungen in den wichtigsten Staaten (internationaler Steuervergleich). Die Neuauflage bringt Sie damit hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen auf den neuesten Stand.Dem Außensteuerrecht-Paket ist eine CD-ROM beigelegt, die den Zugriff auf ausgewählte weitere Materialien ermöglicht. Damit steht für die Bearbeitung von Problemstellungen eine umfangreiche und ausführliche Ergänzung des aktuellen Praktiker-Handbuches zur Verfügung.