Mitte März wurde das Steuerreformgesetz 2009 im Parlament beschlossen. Da sich dadurch wesentliche Änderungen ergeben, worüber der Lohnverrechner Kenntnis haben muss, um die Abrechnung korrekt durchzuführen, wurde nun eine Überarbeitung außerhalb des üblichen Erscheinungszeitpunktes notwendig. Das Steuerreformgesetz wurde mit Rückwirkung zum 1.1.2009 beschlossen, der neue Tarif ist ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (April 2009) anzuwenden. Die bereits abgerechneten Monate sind bis spätestens 30.6.2009 aufzurollen – sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind und der Arbeitnehmer noch beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist. Folgende Änderungen enthält im Wesentlichen der vorliegende Band: Den neuen Steuertarif 2009 und damit verbunden die neue Effektiv-Tarif-Tabelle; dadurch auch Neuberechnung aller Beispiele. Neu aufgenommen wurde aufgrund der aktuellen Lage ein Beispiel für die Abrechnung bei Kurzarbeit.