Ich habe bei meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt. Seit meiner Kündigung bekomme ich jetzt auch ALG (ich war vorher jahrelang Versicherungspflichtig angestellt). Und nun Monate nach meinem Antrag erhalte ich die Zusage von der der Versicherung das sie zu 100% greifen wird. Meine Frage ist nun muss ich das Arbeitsamt über meine rückwirkende Zahlung bzw. Rente informieren? Gibt es irgentwelche Gesetzestexte was alles auf das ALG angerechnet wird. Ich möchte das gern schriftlich sehen. Ich bekomme ein Jahr ALG und das ist noch lange nicht vorbei. Danke im voraus.