Die Frage hört sich blöd an ….., aber weiß das jemand?
RENTE: Wenn die Frau vor dem Mann stirbt, bekommt der Mann dann auch einen Teil der Rente der Frau?
von admin | Okt 19, 2010 | Renten | 6 Kommentare
6 Kommentare
Kommentar absenden Antworten abbrechen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Wenn die Frau Rentenbeiträge bezahlt hat und selber auch Rente bekommen würde, dann kann der Mann nach dem Tode der Frau Witwerrente beantragen.
Klar bekommt er.
Außer, ihr habt was anderes vereinbart, nehme ich an.
Ja,
Witwen-/Witwerrente
Unterschieden werden die kleine und die große Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Sie steht hinterbliebenen Ehepartnern zu, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben. Wer älter ist oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Dazu kommen Zuschläge für jedes Kind.
Ja, Hinterbliebenenrente.
Der Mann hat auch einen Rentenanspruch von der verstorbenen Ehefrau. I.d.R. hat jede Stadtverwaltung auch eine Rentenberatung. Einfach mal nachfragen für weitere Infos 🙂
Ja, klar!