Die Umstellung der Besteuerung von Altersvorsorge und Renten ist rechtmäßig. Gegen den Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Betroffen sind die gesetzlichen Renten, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Riester-Verträge.
(http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,600042,00.html)