Habe genau 2 Monate gearbeitet (Kurzfristige Beschäftigung). Nach meiner Info, liegt da unabhängig von der Lohnhöhe keine Sozialversicherungspflicht vor. Jetzt wurden mir aber Rentenversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen. Ist das rechtmäßig? Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Rentenversicherung bei Kurzfristiger Beschäftigung?
von admin | Okt 21, 2010 | Renten | 4 Kommentare
4 Kommentare
Kommentar absenden Antworten abbrechen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Wende Dich direkt an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung. Hier erhältst Du eine verbindliche Auskunft. Ist besser als die vagen Auskünfte in diesem Forum
Ja, das ist richtig. Das wurde schon vor einigen Jahren gesetzlich festgelegt.
Kurzfristig Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei.
Bei einem Mini-Job (unter 400€) kannst du wählen, ob du die Rentenversicherung zahlen möchtest. Ab 400€ werden alle Abzüge fällig ( Rentenversicherung, Krankenversicherung, Lohnsteuer…). Hast du unter 400€ verdient, darf dir dein Chef die Rentenversicherung nur abziehen, wenn du dich schriftlich damit einverstanden erklärt hast! Hast du das nicht, sprich ihn an, er muss dir das Geld auszahlen!!!