Ratenweise rückzahlbare Kredite an Konsumenten verlangen kontinuierliche Zahlungen während die dafür vorhandenen Einkommen durch Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Ehescheidung oder plötzlich auftretende unvorhergesehene Ausgaben bedroht sind. Treten solche Ereignisse ein, so ist der Ratenverzug häufig unvermeidbar. Schon bei Verzug mit zwei Raten und einem Mindestrückstand von 10 bzw. 5% hat die Bank jedoch das Recht, einen Kredit zu kündigen und nunmehr von denjenigen, die schon zwei Raten nicht bezahlen konnten, die gesamte Restsumme einzufordern. Das Ergebnis der Insolvenz und Überschuldung ist damit im Produkt angelegt. Die Restschuldversicherung reagiert auf dieses Problem vieler Verbraucher (und Anbieter), indem sie zumeist im Todesfall aber zunehmend auch bei anderen Ereignissen für den Verbraucher die Zahlung der Restschuld übernimmt. Die Erben werden dadurch schuldenfrei. Die Akzeptanz einer solchen Versicherung bei Verbrauchern ist daher auch außerordentlich groß. 60% aller Ratenkredite sind auf diese Weise gesichert, in vielen Hypothekenkrediten ist die Sicherung Pflicht. Das Buch zeigt allerdings auf, dass die aktuell angebotenen Restschuldversicherungen dem Zweck der Vermeidung von Überschuldung, Kreditkündigung und Insolvenz nicht gerecht werden. Sie sind im Wesentlichen Produkte, die von der Anbieterseite so den Versicherern abverlangt werden, dass dadurch erhebliche Zusatzverdienste erreicht werden können. Prämienzahlung im Voraus, extrem hohe Abschlussprovisionen als versteckter Zins, Finanzierung von Prämien zu teuren Konditionen, Sicherung von Erbschaftsschulden, die für die Erben gar nicht existieren, ungünstige kurze Laufzeiten mit erheblichen Risikoausschlüssen lassen die Produkte als wenig empfehlenswert erscheinen. Das Buch zeichnet die tatsächliche Lage sowie die rechtliche Bewertung nach und entwickelt dann ein neues Produkt, die Kapitalkreditversicherung, die sich den tatsächlichen Problemen der Liquiditätssicherung („Payment Protection“) widmet, die sehr unterschiedliche Hilfen notwendig macht. Der Verbraucher erhält Anreize, sie nicht oder nur in geringem Maße zu nutzen, die Bank wird durch die Versicherung von den Kosten der Pflege notleidender Kredite entlastet und das neue Produkt hält auch den Kriterien einer verschärften Verbraucherschutzrechtsprechung stand. Es wendet sich an Banker, Finanzvermittler, Schuldner- und Verbraucherberater sowie an Studierende der Bankbetriebswirtschaft und Juristen.