Hallo,
die Rürup Rente schützt das Vermögen der Bürger bei Arbeitslosigkeit. D.H. bei noch vorhandenem Kapital muss man dies die Rürup Rente nicht auflösen! Wie sieht es aus wenn man diese Rürup Rente abschliesst, wenn man bereits arbeitslos ist? Gilt dann trotzdem diese Regelung oder muss die Rürup Rente bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits bestanden haben? Viele Grüsse