Überprüfen Sie Ihre Rentenmitteilung und wahren Sie Ihre Ansprüche rechtzeitigBeitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen eine jährliche Renteninformation, ab dem vollendeten 54. Lebensjahr eine Rentenauskunft, bei Ruhestandsbeginn einen Rentenbescheid. Deshalb informiert dieser Ratgeber umfassend darüber, wie Sie die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger prüfen und wie sich Ihre persönlichen Rentenansprüche zusammensetzen: Wie werden Pflicht- und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet? Wie werden Schul- und Ausbildungszeiten, Wehr- und Zivildienst, Schwangerschaft und Kindererziehung anerkannt? Wie wirken sich Arbeitslosigkeit, Krankheiten und Reha-Maßnahmen auf die gesetzliche Rentenversicherung aus? Welche rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten gibt es noch? Wie gehe ich gegen falsche Mitteilungen des Rentenversicherungsträgers vor?