das kann und wird es nicht geben. Begründung:
solange individuelle Einzahlungen der Höhe und Länge nach in die GRV eingezahlt werden, wird das jetzige Prinzip nicht grundlegend geändert. Was es geben kann und wohl auch wird, ist eine Sockelrente. Jeder bekommt also eine mindestsumme aus steuergeldern. alles darüber hinaus wird weiterhin über Beiträge (Pflicht oder freiwillig sei dahingestellt) stattfinden.
wir haben das Prinzip der Anspruchserhaltung, d.h. man darf niemandem etwas wegnehmen, auch nicht aus der Rente. Das BVG hat dazu gesagt, dass immer bei Pflichtbeiträgen der GRV eine Verzinsung möglich und höhere Auszahlung als Einzahlung möglich sein muss. bei einheitsrenten ist das nicht der Fall.
Selbstverständlich ist es theoretisch möglich, das System zu ändern, aber erworbene Ansprüche bleiben bestehen. wer soll die 25 Milliarden € im Monat aufbringen für die GRV???