Im »Volkszählungsurteil« hat das BVerfG gesetzliche Neuregelungen angemahnt, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu garantieren. Der Gesetzgeber hat diese Forderungen in den §§ 69 I, 76 und 78 SGB X umgesetzt und Einschränkungen für die Übermittlung von Sozialdaten – einschließlich medizinischer Daten – und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zur Erfüllung sozialer Aufgaben vorgenommen.Die Arbeit definiert zunächst den Gegenstand des Sozialdatenschutzes und weitere zentrale Begriffe, um danach aufzuzeigen, welche Einschränkungen sich im einzelnen ergeben.Dem stellt die Verfasserin eindrucksvoll die Praxis der Sozialversicherungsträger in den Bereichen Gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gegenüber.Die detaillierte Untersuchung belegt, daß die in der Neuregelung des SGB X von 1994 getroffenen Regelungen zum Schutz Betroffener zwar die Vorgaben des BVerfG erfüllen, von den Sozialversicherungsträgern bisher aber nur teilweise beachtet worden sind.Die Arbeit liefert damit u.a. neue empirische Erkenntnisse für engagierte Juristen aus dem Bereich Sozial- und Datenschutzrecht wie für die Sozialversicherungsträger.