Wie müssen die Voraussetzungen sein, damit man Anspruch auf staatliche Zuschüsse (Sozialhilfe, Kleidergeld etc.) in Bayern hat. Wird auch die Rente des verstorbenen Ehemanns auf Sozialhilfe angerechnet oder bleibt diese außen vor. Es handelt sich um eine Frau, die ca. 500 Rente des verstorbenen Ehemanns hat. Durch einen Unfall, hat sie ein kaputtes Knie und ist deswegen arbeitstechnisch eingeschränkt. Mehr wie Teilzeit-Job (z. B. Putzen) wäre nicht möglich.
Kann mir da jemand evtl. helfen, wäre Euch sehr dankbar!!!