Eine gemeinsame Politik im Bereich der Sozialsysteme der mittlerweile 27 europäischen Mitgliedsstaaten grenzt an eine Jahrhundertaufgabe. Das vorliegende Dossier betrachtet differenziert die unterschiedlichen Regelungen bei den fünf Grundsicherungssystemen: der Arbeitslosenversicherung, der Kranken- und der Pflegeversicherung, der Unfall- und der Rentenversicherung. Es wird deutlich, wo Ansatzpunkte für eine einheitliche Sozialpolitik bestehen – etwa beim Arbeitsschutz – und in welchen Systemen sich Gemeinsamkeiten nur schwer herstellen lassen, weilsieim Grundsatz zu unterschiedlich konstruiert sind. Die Übersichtbezieht sichauf die 25 Mitgliedsstaaten der EU bis 2006. Die am 1.1.2007 neu dazugekommenen Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien sind aufgrund fehlender Daten im vorliegenden Dossier noch nicht erfasst.