Früher wurde immer gesagt, die Sozialversicherungsnachweise solle man aufheben (für die spätere Rente)….
Aber heute haben die Behörden von der BfA z.B. sowieso alles in ihrem Computer und man bekommt jährlich was zugeschickt. Bei Scheidungsverfahren wird die Rente bis zu diesem Zeitpunkt eh schon berechnet und man hat seinen Ausgleich. Nach den Nachweisen fragt da Keiner, was ich weiß.
Also muß man die Nachweise nun aufheben oder nicht?