Kann eine Sterbegeldversicherung durch Pflegeheim, Rentenkasse oder Zwangsverwaltung aufgelöst werden?
Sterbegeld Pfändung??? Kann eine Sterbegeldversicherung gepfändet werden ?
von admin | Okt 20, 2010 | Renten | 2 Kommentare
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Ja, sie kann gepfändet werden,
allerdings bleibt ein Freibetrag von 3579€
Bei Hartz 4 ist es, wie vieles andere auch nicht klar geregelt, sondern liegt im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.
Bei der ArGe hier gilt die Regelung, dass sie aufgelöst werden sollte, wenn der Rückkaufswert mindestens eine monatliche Zahlung übersteigt. Das macht aber auch nicht jeder Sachbearbeiter in jedem Fall, weil es meist viel zusätzliche Arbeit für relativ wenig Ersparnis bedeutet. Und überflüssige Zeit haben die wenigsten Leistungssachbearbeiter.
Und was die Pflege betrifft: falls ein Betreuer für die plegebedürftige Person eingesetzt ist, kann er die Sterbegeldversicherung im Bedarfsfall auch komplett auflösen, um den laufenden Unterhalt zu decken. Aber ein anständiger Betreuer wird sich dafür einen richterlichen Beschluss holen, auch wenn dieser nicht nötig ist.
Die Zivilprozseeordnung sieht vor das Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen unpfändbar sind.
Inwieweit Hartz Empfänger ihr „Vermögen“ verwerten müssen kann ich Dir nicht sagen. Eigentlich ist eine Sterbegeldversicherung ja nichts anderes als eine Lebensversicherung die erst im Todesfall ausgezahlt wird.