Kann mir jemand sagen wo die Halbweisenrente bei der Steuererkärung eingetragen wird danke
Steuererkärung?
von admin | Okt 25, 2010 | Renten | 2 Kommentare
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Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.
Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.
da wo die renten genannt werden