Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Wirtschaft – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 2,3, Berufsakademie Mosbach, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: I. EinleitungNicht nur aufgrund ihrer landschaftlichen Reize und ihres hohen Lebensstandards zählt die Schweiz zu den wohl beliebtesten Auswanderungszielen der Deutschen. Gerade diejenigen, die sich ihr Vermögen hart in Deutschland erarbeitet haben, werden in Erwägung ziehen, den hohen steuerlichen Belastungen in Deutschland zu entfliehen.Die Schweiz mit ihren vielen Kantonen bietet hier den perfekten Zufluchtsort: die Steueroasen.Der Kanton Zug ist eine dieser schweizerischen Steueroasen. Aber was genau ist eine Steueroase? Als Steueroase bezeichnet man Gebiete, die besonders niedrige Steuern erheben und so attraktiv sind für Personen, die sich über die Jahre ein hohes Polster an Vermögen und Kapital geschaffen haben. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Steueroasen um kleine Länder oder Gebiete, wie den Kanton Zug in der Schweiz, die eine geringe Wirtschaftsaktivität aufweisen, dafür aber ein hohes Maß an finanziellen Transaktionen und vorhandenem Kapital. Ein weiteres Indiz für ein Niedrigsteuerland oder die sogenannte Steueroase ist der Steuersatz, der meist unter 25 % liegt. Unter einigen Umständen ist sogar die Vorzugsbesteuerung für Zuziehende möglich.In dieser Studienarbeit wird der Focus auf den Vergleich der deutschen und der schweizerischen Einkommensteuerbelastung gelegt. Daher werden zunächst Grundzüge des deut-schen und des schweizerischen Steuerrechts beleuchtet, danach wird auf Motive, Voraussetzungen und steuerliche Folgen der Wohnsitzaufgabe in Deutschland und Neubegründung eines Wohnsitzes im Kanton Zug eingegangen. Es wird nach Aufzeigen einiger Probleme davon ausgegangen, dass der Wohnsitz steuerlich wirksam aufgegeben und in den Kanton Zug verlegt wird. Aus diesem Grund soll nicht näher auf die Problematik der Doppelbesteuerung eingegangen werden. Ein Vergleich der Steuerbelastungen an einem fiktiven Beispiel soll zeigen, ob es sich für natürliche Personen mit einem angenommenen Jahreseinkommen von 100.000 tatsächlich lohnt, den Wohnsitz in den Kanton Zug zu verlagern. […] Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft in der Regel an die territoriale Beziehung des Steuer-subjektes zum Inland an. Demzufolge ist eine natürliche Person nach 1 Abs. 1 EStG dann unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Durch diese Vorschrift wird das Wohnsitzstaatsprinzip ver-wirklicht. Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit an, sondern lediglich auf die Ansässig-keit in Deutschland.