Um nachhaltige Anreize für ein abfallfreundliches Handeln von Verbraucher, Wirtschaft und Staat zu setzen, sind für das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht alternative Strategien zu entwickeln. Damit ist insbesondere die Produktverantwortung der Wirtschaft angesprochen, bei der etwa die Verpackungs-, Batterie- oder Automobilbranche für die von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Erzeugnisse in die Pflicht genommen wird. Daneben können als weitere Instrumente für eine Umstrukturierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts eine Verstärkung der Mülltrennung, eine Ökologisierung des öffentlichen Auftragswesens, die Erhebung mengenbezogener Abfallgebühren, die Vergabe von Umweltschutzsubventionen und die Verbreitung von Abfallinformationen eingesetzt werden. Die Produktverantwortung der Wirtschaft und die weiteren abfallwirtschaftlichen Strategien werden für die Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Gemeinschaft und des Auslandes untersucht, um Ableitungen für eine Fortentwicklung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts zu treffen.