Im Fall des 83-jährigen Autolenkers, der im Mai 2005 in Brugg AG ein 16-jähriges Mädchen zu Tode fuhr, laufen drei neue Verfahren wegen fahrlässiger Tötung. Sie sollen klären, ob dem Rentner 2003 die Fahrtüchtigkeit korrekt bescheinigt wurde.
(http://www.toponline.ch/area-1.rub-41.art-62926.tce)