Kann man als Elternteil, schon in Rente, vom Staat dazu verpflichtet werden, für eines seiner Kinder Unterhalt zu zahlen, wenn dieses „Kind“ über 30 Jahre alt ist, arbeitslos wird und damit Hartz-vier-Bezieher wird, so daß das „Kind“ weniger Hartz vier bekommt und der Elternteil den fehlenden Rest dazuzahlen muß?
Es grüßt Cicero.