Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden von Ostrentnern zurückgewiesen, die sich gegen Regelungen bei der Umstellung der DDR-Renten nach westdeutschem Recht richteten. Die Beschwerdeführer hatten sich dagegen gewandt, dass nach der Wiedervereinigung der so genannte Auffüllbetrag in ihren Renten nicht dynamisiert wurde und ab 1996 sogar abgeschmolzen wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss in dieser Regelung jedoch keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.
(http://www.ngo-online.de/2005/05/25/abschmelzen/)