Die Verantwortungsbereiche der Legislativverantwortlichen des Gesundheitswesens sind ungleich stärker als andere Rechtsgebiete von politischen und rechtspolitischen Grundsätzen betroffen. Die Ursache liegt hierfür in der vielfältigen Natur des Gesundheitsrechts.Gesundheitsrecht ist Medizinrecht, ist das Recht der ärztlichen und nichtärztlichen Berufsstände, ist Sozialrecht, ist Sicherheits- und Ordnungsrecht, ist Forschungs- und Technolo-gierecht und Patientenschutzrecht. Der Rechtsanwender steht nun vor der Aufgabe, ein breit gefächertes Normensystem überblicken zu müssen. Auf über 700 Seiten bietet daher die vorliegende Sammlung dem Leser eine Hilfestellung bei der Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgabe.