Unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen ist es auf Antrag bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse möglich, den freiwillig versicherten Rentner in einem
(http://www.geldvomstaat24.de/2008/01/23/vorteile-des-pflichtversicherten-rentners-gegenueber-dem-freiwillig-versicherten-rentner/)