SED-Opfer angemessen entschädigen
Sollen nun angemessen entschädigt werden: Opfer des SED-Unrechts.
Anlässlich der Beratung des Antrages von CDU/CSU und SPD mit Eckpunkten für das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt das Mitglied des Bundesvorstandes der Jungen Union, Stefan Gruhner:
„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Entschädigung ehemaliger SED-Opfer weiterentwickelt wird, um ihnen für ihr Leiden in der DDR einen finanziellen Ausgleich zu gewähren und sie dadurch zu würdigen. Die Junge Union hat sich immer dafür eingesetzt, dass das Schicksal der SED-Opfer, die besonders schwer unter dem Unrechtssystem in der DDR gelitten haben, durch eine rentenähnliche Zahlung anerkannt wird. Dies gilt vor allem für aktive Regimegegner, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Wünschenswert ist, die jetzt beabsichtigte Regelung, eine monatliche Opferpension von 250 Euro gekoppelt nur an soziale Bedürftigkeit zu zahlen, auszuweiten.
Geboten ist, zumindest den ehemals Inhaftierten eine Opferpension unabhängig von Bedürftigkeitskriterien auszuzahlen. Es ist zu prüfen, ob der Kreis derjenigen, die Anspruch auf eine solche Entschädigung haben, über die Inhaftierten und wirtschaftlich besonders Beeinträchtigten hinaus ausgedehnt werden sollte. Dabei ist besonders an diejenigen zu denken, die unter so genannten Zersetzungsmaßnahmen der Stasi gelitten haben.
Eine großzügigere Regelung sollte nicht an der Kostenfrage scheitern: Schließlich werden allein für Sonderrenten der Täter in der SED-Diktatur durchschnittlich 350 Euro pro Monat aufgewendet. Es ist unangemessen, dass für die Täter drei Milliarden Euro ausgegeben werden, während jetzt gleichzeitig nur ein Teil der SED-Opfer mit rund 70 Millionen Euro zusätzlich finanziell entschädigt werden soll.“