Die Wartezeit der gesetzlichen Rente beträgt 60 Monate. Heißt das, ich muss mindestens 60 Monate lang Beiträge gezahlt haben oder dass ich vor 5 Jahren den ersten Beitrag hätte zahlen müssen und innerhalt der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang gezahlt haben müsste?
Also dass ich innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Inanspruchnahme 36 Beiträge entrichtet haben muss, ist auf jeden Fall richtig, oder?