„Mit dem neuen Ausländergesetz wird die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der EU und EFTA auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Dadurch bekommt die Schweizer Volkswirtschaft diejenigen Arbeitskräfte (primär aus dem EU-/EFTA-Raum), die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt sind. Durch die Beschränkung auf Spezialisten aus der übrigen Welt soll erreicht werden, dass Arbeitslosigkeit wie auch eine starke Belastung der Sozialwerke vermieden werden.“http://www.arbeitsbewilligungen.zh.ch/in…