Eben weil sie nicht mehr arbeiten, bekommen sie – Zahlungen in die Rentenkasse vorausgesetzt – eine Rente.
Im Sinne eines gesetzlichen Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystemes wurde die Rentenversicherung in’s Leben gerufen. Die Bezeichnung Versicherung ist dabei im engeren Sinne unzutreffend, da die Beiträge nicht mit dem versicherten Risiko korreliert sind und die spätere Leistung aus der Rentenversicherung nicht aus diesen Beiträgen, sondern nach dem Solidaritätsprinzip innerhalb einer Solidargemeinschaft aus einer Abgabe von Dritten und aus Steuern erbracht wird.