Rente bezahlt man für sich selbst ein. Hinterbliebene, Ehepartner, bekommen diese als soziale Leistung, da ja an sich der Verstorbene noch für sie sorgen würde/müsste. Es ist also nicht so, dass die anderen auch Anspruch auf Rente hätten. Nur auf den Verlust des Unterstützers, Helfers – Ehepartner, Vater bzw. Mutter. Können jene sich selbst ernähren brauchen sie nichts. Das heißt, es besteht kein Anspruch mehr, bzw. lediglich anteilhalber.