hallo,
ich bin gerade im urlaub und habe vor einiger zeit jemand angezeigt. die angezeigte person sagte, ich würde sie zu unrecht beschuldigen und hat einen zeugen. (der zeuge lügt)
ich denke die sache ging noch nicht an die staatsanwaltschaft, weil ich noch keine post erhalten habe.
nun rief der polizist an, bei dem ich die anzeige machte und sagte ich sollte ihn am montag anrufen.
ich bin zur zeit im urlaub in der schweiz. gut ich wohne an der schweizer grenze und mein urlaubsort in 50 km entfernt. ich komme da nicht weg, weil ich keinen führerschein habe und nicht genügend geld für den zug.
was ist nun wenn er sagt, ich sollte sofort auf das revier kommen.? aber ich kann ja nicht… hat er das recht mich ausm urlaub zu holen?
vielen dank.
wieso stellst du die gleiche frage immer wieder ???http://de.answers.yahoo.com/question/ind…
Aufs Revier muss man in so einem Fall gar nicht kommen.
Man kann aber kann nicht gezwungen werden.
Was??? In der Schweiz gibt es doch auch Telefone……..Du sollst doch nur anrufen…Wo ist das Problem?????????
Die Lösung deines Problems ist denkbar einfach: ruf den Polizisten an und vereinbare einen Termin nach deinem Urlaub
Ich kann mir nicht vorstellen das die Polizei dich deswegen gleich aufs Revier beordern wird,sprech am Montag einfach mit dem Polizisten und sag das du im Urlaub bist das nötigste kann man in so ein fall auch am Telefon besprechen,du bist ja kein schwehr Verbrecher.
bitte um vertagung wegen urlaub das ist kein problem