Umlageverfahren hat was mit Rentenversicherung zu tun
Was versteht man unter?
von admin | Okt 23, 2010 | Renten | 3 Kommentare
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Umlageverfahren hat was mit Rentenversicherung zu tun
Wenn von der arbeitenden Generation Geld eingenommen wird um für die nicht mehr arbeitende Generation die Rente zu bezahlen.
Die arbeitende Generation bekommt später ihre Rente von der jetzt noch nicht arbeitenden Generation.
Aber das Geld reicht meistens nicht, also werden noch Steuergelder hinzugezogen.
Man erhält ca 19,9% des letzten Bruttogehaltes als monatliche Rente.
Wer heute (sozialversicherungspflichtig) arbeitet zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die aber sofort für die heutigen Rentner (deren Rente) ausbezahlt werden.
Der Beitragssatz ist knapp 20 %.
Was Schäff im letzten Satz sagt, ist Unsinn!
Umlageverfahren heißt, dass die vereinnahmten Gelder sofort ihrem Zweck zugeführt und somit ausgezahlt werden, ohne dass sie Zinsen erwirtschaften konnten.
Das Gegenteil dazu ist das sog. „Kapitaldeckungsverfahren“, bei dem die Einnahmen angelegt und verzinst werden. Das ist auch der Hauptunterschied zwischen gesetzlicher Rente (Umlageverf.) und privater Vorsorge (Kapitaldeck.).