Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit erhält, wer
* vor dem 01.01.1952 geboren ist,
* das 60. Lebensjahr vollendet hat,
* entweder
a) zum Rentenbeginn arbeitslos ist und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war
oder
b) die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit für mindestens 24 Kalendermonate vermindert hat,
* in den letzten 10 Jahren für mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und
* die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat.