Meine dynamische Rentenversicherung (Laufzeit 12 Jahre)
ist jetzt fällig. Muß ich Steuern zahlen nach dem neuen
Steuergesetz oder bleibt der Auszahlungsbetrag Steuerfrei wie damal zugesagt.
Meine dynamische Rentenversicherung (Laufzeit 12 Jahre)
ist jetzt fällig. Muß ich Steuern zahlen nach dem neuen
Steuergesetz oder bleibt der Auszahlungsbetrag Steuerfrei wie damal zugesagt.
Don’t worry – be happy man…
Wenn die Lebensversicherung nach altem Recht abgeschlossen wurde, und zwischenzeitlich keine Novation eingetreten ist, ist die Auszahlung der Kapitalabfindung steuerfrei!!!
Novationen können entstehen durch Vertragsumstellungen: Wechsel des Versicherungsnehmers, Beitragsaussetzungen, Leistungserhöhung… Sollte das alles nicht der Fall gewesen sien, und das nehme ich mal stark an, werden die Leistungen auch zu 100% an dich ausgezahlt.
Die Versicherung fällt unter die damalige Gesetzeslage und ist steuerfrei, wenn Du die Einmalzahlung (Kapitalabfindung)nimmst. Die Renten würden mit Ertragsanteilbesteuerung belegt…
Es gibt hierfür die sogenannte 12jährige Bindungsfrist und die gilt. Also sind die Gewinne daraus steuerfrei.