Was ist wenn man beim Lebenspartner wohnt und dann nur noch Teilzeit arbeiten geht. Die Rente vermindert sich ja dann; bekommt man bei Trennung dann einen Ausgleich??
Wer kennt sich in Sachen Lebensgemeinschaften aus?
von admin | Okt 17, 2010 | Renten | 5 Kommentare
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Das wäre es. Aber nein! Du bekommst nur einen Ausgleich, wenn ihr verheiratet seid.
So ist das leider.
Nein, nur bei Heirat oder eingetragener Lebensgemeinschaft, kannst du auf dem Standesamt beantragen, beides!!!
Nischt gibt’s. Man nennt es deswegen Ehegattenuntersausgleich weil man verheiratet sein muss.
das bekommen nur verheiratete
nein wieso ihr seit ja ncht verheiratet