Folgende Situation: Meine arbeitslose Freundin möchte mit mir zusammenziehen, ich bin behilfeberechtigter Beamter. Zur Zeit übernimmt die Arge ihre Rentenversicherung. Bei einer Hochzeit könnte ich sie privat krankenversichern. Wie sieht es aber aus, wenn wir „nur“ unverheiratet zusammenleben? Zahlt weiter die Arge oder muss ich die Versicherung übernehmen?