Das System der kassenärztlichen Vergütung wurde zwischen der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes und der „dritten Stufe“ der Gesundheitsreform in mehreren Schritten umfassend reformiert. Kern der Reform war eine Teilpauschalierung der kassenärztlichen Leistungen, die schließlich um ein individuelles Praxisbudget ergänzt wurde. Diese Bestimmungen lösten die jahrzehntelang dominierende Einzelvergütung ab. Damit ist eine weitreichende Veränderung der ökonomischen Anreize für das ärztliche Handeln verbunden: An die Stelle der bisherigen Expansionslogik tritt nun der Anreiz zur Leistungsminimierung. Gerlinger Studie untersucht erstmals umfassend die politischen Bedingungen für diesen ebeso raschen wie tiefgreifenden Wandel. Dabei stellt er die sich verändernden Interessen des Staates und der beteiligten Verbände, also Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen in den Mittelpunkt.