Der Höhe nach ähnlich der Sozialhilfe oder dem ALG II, monatlich 347 Euro Regelsatz plus ggf. tatsächliche Wohnungsmiete und tatsächliche Heizkosten ( ca 300 Euro) bzw. Kosten für Heimunterbringung bei Pflege etc.
Genauer wird dieses Thema auch in Wikipedia behandelt:http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicher…
zu wenig zum leben zu viel zum sterben
Die Antwort von „IL Dottore“ ist im Prinzip richtig, nur wenn da noch ein Partner ist, der Geld verdient oder ebenfalls Rentner ist, hast du noch nicht mal Anspruch auf die Grundsicherung. Natürlich nur, wenn deine Anwartschaft nicht ausricht.
So hoch,dass es nicht zum Leben reichen wird nach allen Abzügen,wie Miete,Strom, usw. Deshalb sollte jeder was für die Altersvorsorge tun,aber keine Riester-, Rürup- oder Basisrente.Denn man will ja mehr raus haben,als wie man eingezahlt hat und vorallem mal zwischendurch ans Geld ran können,wenn man mal in Geldnot kommt ohne dass man auf sein eigenes Guthaben noch Zinsen draufzahlen muss,wenn man sich mal was auszahlen läßt!!!
Wenn die Höhe der Rente ca. 800 € beträgt, besteht Anspruch auf Grundsicherung. Angerechnet werden Ersparnisse, Zinsen und anderes Einkommen (z.B bei Vermietung).
Berechnungsbeispiel z.B unter
http://www.caritas.de
Wie Hartz4