Meine Eltern haben Wohneigentum. Mein Vater lebt seit seinem Schlaganfall in einem Heim. Leider reicht die Rente nicht für Heimkosten und Lebensunterhalt meiner Mutter.
Ich als Sohn möchte nun zu meiner Mutter ziehen, ihr für angemessenen Wohnraum eine Miete zahlen, sodaß sie keine Leistungen vom Sozialamt bekommen muß.
Ich bin aber ALGII Empfänger und befürchte, daß in dem Fall die ARGE das als Bedarfsgemeinschaft sehen würde. Unter welchen Kriterien würde diese Situation als normaler Mietvertrag anerkannt werden.