Puhh, ich hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich erklaren kann. Also…
Sagen wir mal, man bekommt ein Gehalt von 980,00 Euro netto.
Die Kaltmiete beträgt 146,00 Euro + Nebenkosten i.H.v. ca. 69 Euro = 215,00 Euro.
Strom = 70,00 Euro im Monat (weil die 70 Euro vom Vormieter übernommen wurden)
Gas = 80,00 Euro im Monat (Altbau).
Macht insgesamt eine Gesamtausgabe für die Wohnung i.H.v. 365,00 Euro.
Hat man dann anspruch auf Wohngeld, oder sieht das eher schlecht aus?
Ich frage deshalb, weil ich ich damals 900,00 Euro netto hatte und da wurde mein Mietanteil komsicherweise komplett übernommen. Und das obwohl ich noch zu Hause bei meinen Eltern gewohnt habe. D.h. meine Mutter bekam Rente + aufstockend Hartz IV und dann kam mein Gehalt von 900,00 Euro dazu.
Sprich, die Miete wurde für uns beide komplett vom Amt übernommen.
Jetzt meinte meine Mutter heute zu mir, dass ich für die Wohnungskosten jetzt alleine aufkommen müsste, weil ich ja jetzt alleine Wohne.
Das ganze kommt mir aber recht komisch vor, da es ja damals eine Bedarfsgemeinschaft war (mein Gehalt + die Rente meiner Mutter).
Wie kann es dann sein, dass damals die Miete komplett übernommen wurde und jetzt wo ich alleine Wohne, die Wohnung komplett alleine zahlen muss?
Kann mir da bitte einer helfen? Oder habe ich da einen Denkfehler? Wenn ihr fragen habt, dann her damit.
Danke schon mal 😉