Hallo,
habe eine kleine Rente und kann eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.
Ich soll eine Aufwandsentschädigung von 200Euro bekommen, was natürlich für mich in Ordnund ist.
Muss der Arbeitgeber beim Finanzamt irgendwelche Abgaben vornehmen? Wenn ja, wer kennt die Paragraphen.
Es ist eine ernste Frage, darum erhoffe ich mir ernst gemeinte Antworten und nicht das übliche gelole.