Bei Witwenrenten und Witwerrenten beträgt der Freibetrag das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Seit dem 01.07.2008 ist der aktuelle Rentenwert mit 26,56 € (Ost: 23,34 €) festgesetzt.
Damit beträgt der Freibetrag für die Zeit ab Juli 2008 701,18 € (Ost: 616,18 €). Das heißt, diesen oben genannten Betrag darf man hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung kommt.
Der Freibetrag wird aber noch weiter erhöht, wenn man Kinder zu versorgen hat, die Anspruch auf Waisenrente haben. Und zwar beträgt die Erhöhung pro Kind das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes. Das sind ab Juli 2008 148,74 € ( West) bzw. 130,70 € ( Ost)
Erzielt man mit seinem Geld ein Einkommen, das über diese Freibeträge geht, werden auf die Witwen/Witwerrente 40% des Einkommens angerechnet, um den der errechnete Freibetrag überschritten wird.
Schau mal auf unten stehende Seite. Da findest Du die nötigen Informationen – und auch ein aufgeführtes Beispiel, wie es sich errechnet bzw. was von der Witwenrente abgezogen wird, wenn man mit seinem Einkommen diese Freibetragsgrenzen überschreiten sollte.http://rentenberatung-aktuell.de/rentenv…