Hallo,
ich werde jetzt bald meine Ausbildung beenden und dann bis zum Beginn des Studiums drei Monate arbeitslos sein. Während meiner Ausbildung bezog ich mein Lehrlingsgehalt, Berufsausbildungsbeihilfe und Halbwaisenrente (diese von drei Stellen: dt. Rentenvers., ZVK und Sächsische Ärzteversorgung)
Meine Frage:
Wird bei der Berechnung meines Arbeitslosengeldes nur mein Lehrlingsgehalt angenommen oder auch BAB und die Halbwaisenrente?
Weil ca. 60% meines Lehrlingsgehaltes sind nicht gerade viel.
Danke!