stimmt das? Natürlich bekäme die Wittwe eine Rente, wenn einbezahlt worden wäre. Was aber den Haus – und Landbestand angeht, da erben nur die Söhne. Die Wittwe wäre also auf das Wohlwollen der Söhne angewiesen? Nießbrauch könne ihr allerdings testamentarisch zugesprochen werden?
Und was ist mit den Töchtern?
Wohlgemerkt, meine Frage bezieht sich auch französisches Erbrecht.
Kann mir da jemand antworten?