Im Rahmen des Eigenheimrentengesetz („Wohn-Riester“) ist es möglich, das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Kapital zu entnehmen, um den Betrag unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung u.a. einer Wohnung in einem eigenen Haus zu verwenden.
Gilt diese Regelung auch für den Erwerb eines Grundstückes, das man zu einem bestehenden Haus mit Grundstück hinzu kaufen möchte?