hi ich hab mal ne kurze frage.
sagen wir eine Mutter erhält erwerbsunfähigen Rente und Kindergeld. sie lebst zusammen mit ihrem Kind, da dieses noch studiert. das Kind erhält Schüler bafög und hat einen 400 € Job.
nun ist die Mutter in einer sehr schlechten finanziellen Situation und beantragt für die beiden wohngeld.
wird der volle Wohngeld Zuschuss für das Kind, auf das Kind angerechnet?
(da dieses ja beim Kindergeld berücksichtigt wird und das Kind durch diesen wohngeldzuschuss über der Einkommensgrenze wäre)
wieso zählt überhaupt das einkommen des kindes für das Kindergeld?
(wenn das Kindergeld von den Eltern bezogen wird)
kan der Wohngeld Antrag auch nur für die Mutter gelten? (obwohl das Kind dort ja mit lebt)
danke 🙂