Auf den 1. Januar 2011 werden die obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule, die seit 2007 ausgerichtet werden, erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Für sie beträgt der Teuerungsausgleich 2,3 %. Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, werden um 0,3 % erhöht. Die Renten aus der Zeit vor 2006 werden auf den 1.1.2011 nicht erhöht, weil der Preisindex seit ihrer letzten Anpassung (1.1.2009) nicht gestiegen ist.
(http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=35552)