Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals wird durch den Übergang
vom Leistungs- zum Beitragsprimat grundlegend umgestaltet.
Gleichzetig wird die Bundespensionskasse PUBLICA mit verschiedenen
Massnahmen nachhaltig konsolidiert. Zu dieser Konsolidierung müssen
auch die Versicherten beitragen mit teilweise erhöhten Beiträgen.
Bei freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden die Renten
versicherungsmathematisch korrekt gekürzt, damit die bisher
aufgetretenen Finanzierungsdefizite eliminiert werden können. Die
bei Inkrafttreten des totalrevidierten Bundesgesetzes über die
Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) bereits Rentenbeziehenden
(exkl. IV-Rentnerinnen und – Rentner) werden sodann in ein
geschlossenes Vorsorgewerk, in eine sogenannte Rentnerkasse,
überführt. Dabei garantiert der Bund, dass diese rund 40’000
Versicherten die ihnen zugesicherten Altersleistungen erhalten. Den
entsprechenden Gesetzesentwurf und die dazugehörige Botschaft hat
der Bundesrat heute zu Handen des Parlaments verabschiedet.
(http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=390)